Vertragsrecht

„Nur eine planvolle Verhandlungsführung, eine kompetente Gestaltung von Verträgen und deren Umsetzung kann Sie vor Nachteilen schützen! “

Das deutsche Recht kennt keinen eigenen Abschnitt über Verträge. Regelungen zu Verträgen finden sich verstreut z. B. im Schuldrecht, aber auch im Sachenrecht, Familien und Erbrecht. Wichtige Vertragstypen, denen wir täglich begegnen sind im Schuldrecht u. a.

  • der Kaufvertrag
  • die Schenkung
  • der Mietvertrag
  • der Leihvertrag
  • der Dienstvertrag
  • der Werkvertrag
  • die Bürgschaft

Ich übernehme für Sie die Vertragsprüfung und kläre Sie umfassend über die Regelungen und Rechtsfolgen auf, wenn Sie vor der Unterzeichnung eines Vertrages unsicher sind oder nach der Unterzeichnung des Vertrages unsicher geworden sind.

Ich übernehme für Sie die Vertragsausgestaltung um Ihre Ansprüche zu fixieren und rechtlich abzusichern.

Ich übernehme für Sie die Durchsetzung Ihrer vertraglichen Rechte bei Kündigung, Rücktritt, Widerruf oder der Anfechtung von Verträgen.

Vermeiden Sie Konflikte durch eine rechtzeitige Beratung, eine solide Vertragsgestaltung und eine planvolle Verhandlungsführung. So vermeiden Sie zugleich langwierige Rechtsstreitigkeiten, die mit hohen Kosten verbunden sind. Durch meine Erfahrung als Rechtsanwältin seit 1991 und fortwährender Weiterbildung kann ich Ihnen eine kompetente Betreuung im Vertragsrecht garantieren.

Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, in dringenden Fällen auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten.

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